Vulnerabel sein_(gemacht)_werden – mit der „größten Asylrechtsreform seit 1993“?

Cornelius Lätzsch und Tamara Tries

Migraas-Talk zu Vulnerabilität und GEAS

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) steht Europa vor der wohl „größten Asylrechtsreform seit 1993“ (Judith/Scheytt 2024: 315). Der Begriff der Vulnerabilität spielt darin eine zentrale Rolle: Bestimmte Gruppen sollen identifiziert werden, um besonderen Schutz zu erhalten. Doch was bedeutet es eigentlich, Menschen als „vulnerabel“ zu klassifizieren? Wer wird als besonders schutzbedürftig erkannt – und wer nicht? Und was passiert, wenn Schutzbedarfe zwar festgestellt werden, die entsprechenden Unterstützungsstrukturen fehlen?

Diesen Fragen widmete sich Anfang März ein Migraas-Talk. Die Referentinnen Sylvia Agbih (wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Ethik und Geschichte der Gesundheit in der Gesellschaft (IEHHS) an der medizinischen Fakultät der Universität Augsburg), Sophia Eckert (politische Referentin für Flucht und Migration bei Handicap International) und Elena Litzmann (Referentin für Menschenrechtsmonitoring, Datenanalyse und Berichte in der Netzwerkkoordination des Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen) beleuchteten aus unterschiedlichen Perspektiven, wie Vulnerabilität im Kontext von GEAS verstanden und praktisch umgesetzt wird. Schnell zeigte sich: Der Begriff verspricht Schutz – produziert aber zugleich neue Spannungsfelder.

Sylvia Agbih: „Wenn Kategorien schützen – und zugleich festschreiben“

Den Auftakt machte Sylvia Agbih mit einer grundlegenden wissenschaftlichen Einordnung des Vulnerabilitätsbegriffs. Ein zentraler Pukt ist, dass Vulnerabilität häufig als Merkmal Personen und sozialen Gruppen zugeschrieben wird. Dabei werden situative und strukturelle Faktoren, die vulnerabel machen, oft übersehen. Kategorien schaffen nicht nur Zugänge zu Unterstützung, sie prägen auch Wahrnehmungen und Handlungsmöglichkeiten. Damit können sie soziale Praxis in bestimmte Bahnen lenken – auch dann, wenn dies gar nicht beabsichtigt ist.  Gerade im Asylverfahren zeigt sich diese Ambivalenz deutlich. Geflüchtete befinden sich in einer von Abhängigkeit geprägten und damit ‚vulnerablen Position‘, in der ihre Aussagen oder ihr Wissen nicht als glaubwürdig anerkannt werden. Die Kategorie der Vulnerabilität soll Schutz eröffnen – kann zugleich aber dazu beitragen, Menschen auf eine defizitäre Rolle festzulegen. Für die Praxis bedeutet das eine doppelte Herausforderung: Fachkräfte müssen mit bestehenden Kategorien arbeiten, gleichzeitig aber deren Wirkung kritisch reflektieren.

Sophia Eckert: „Die Verschärfungsspielräume werden in Deutschland ausgereizt“

Sophia Eckert richtete anschließend einen juristischen Blick auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems selbst. Viele der neuen Regelungen seien EU-Verordnungen und gelten damit unmittelbar in den Mitgliedstaaten, also ohne Umsetzung im nationalen Recht. Dennoch verblieben Spielräume, die in der Bundesgesetzgebung weitgehend im Sinne von Verschärfungen umgesetzt wurden – teilweise sogar über die vorgesehenen Spielräume hinaus. Fehlen würden bislang hingegen weitestgehend die verbindlichen Garantien für Personen mit besonderen Bedarfen wie Menschen mit Behinderungen. Der politische Fokus erscheine damit deutlich restriktiv. Die im neuen GEAS verankerten besonderen Aufnahme- und Verfahrensgarantien müssen jedoch in der Praxis auch in Deutschland berücksichtigt werden. Die Frage, wie besondere Bedarfe identifiziert werden, sei damit der entscheidende Faktor. Denn was nicht erkannt werde, könne auch nicht berücksichtigt werden. Die Reform schreibe diesbezüglich ein verbindliches und mehrstufiges Verfahren zur Identifizierung besonderer Schutz- und Aufnahmebedarfe vor. Bundesländer und BAMF seien nun gefragt, diese Verfahren konkret, effektiv sowie menschen- und datenschutzkonform in der Praxis auszugestalten. Zugleich kritisierte Eckert ein politisches Narrativ, das innerhalb der Gruppen schutzbedürftiger Menschen Hierarchien etabliert. Schutzbedarfe zu gewichten und gegeneinander abzuwägen sei menschenrechtlich nicht hinnehmbar.

Elena Litzmann: „Die Identifikation besonderer Schutzbedarfe darf kein Selbstzweck sein“

Elena Litzmann brachte schließlich die Perspektive der sozialarbeiterischen Praxis ein und berichtete aus Berlin, wo ein dreistufiges Verfahren zur Identifikation besonderer Schutzbedarfe existiert. Doch selbst wenn Bedarfe identifiziert werden, stoßen entsprechende Maßnahmen schnell an strukturelle Grenzen. Ein zentrales Problem ist der Mangel an Kapazitäten in den Versorgungsstrukturen. Rechtliche Ansprüche bestehen zwar – passende Angebote aber häufig nicht. Besonders sichtbar wird dieser Widerspruch beim Thema Unterbringung. Während die Identifikation von Schutzbedarfen eigentlich zu einer bedarfsgerechten Unterbringung führen müsste, wurde in Berlin die dezentrale Unterbringung – also das Wohnen außerhalb von Sammelunterkünften – zuletzt ausgesetzt. Gleichzeitig besteht die Sorge, dass Bedarfe aufgrund fehlender Ressourcen gar nicht erst geltend gemacht werden. Wenn Unterstützung ohnehin nicht verfügbar ist, entsteht leicht Misstrauen gegenüber den Verfahren. Hinzu kommt ein weiterer Widerspruch: Restriktive Asylpolitiken können selbst ‚vulnerabilisierend‘ wirken. Politische Entscheidungen schaffen mitunter erst jene Verletzlichkeiten, die anschließend administrativ bearbeitet werden.

Diskussion: Zwischen Fachlichkeit und politischer Realität

In der Diskussion wurde deutlich, dass diese Fragen nicht nur juristische Regelungen betreffen, sondern auch die Rolle professioneller sozialarbeiterischer Akteur*innen. Mehrere Beiträge betonten, dass politische Debatten zunehmend von fachlichen Erkenntnissen entkoppelt erscheinen. Fachlich sei weitgehend unstrittig, dass Strukturen zur Identifikation und Unterstützung vulnerabler Personen notwendig sind. Politische Entscheidungen orientierten sich jedoch häufig an anderen Logiken. Auch die Kategorisierung selbst wurde kritisch diskutiert. Zwar hat die Einteilung von Menschen in Anspruchsgruppen in der ‚fürsorgerischen‘ Tradition der Sozialen Arbeit eine lange Geschichte. Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, wer tatsächlich Unterstützung erhält – und wer aus dem Blick gerät (Mecheril/ Melter 2010). So wurde darauf hingewiesen, dass bestimmte Gruppen, etwa alleinreisende geflüchtete junge Männer, in aktuellen Debatten kaum noch als schutzbedürftig wahrgenommen werden.

Fazit: Verantwortung und Handlungsspielräume

Ein zentraler Konsens des Abends war schließlich, dass Verantwortung nicht auf die einzelnen betroffenen Menschen abgewälzt werden darf. Rechte, die formal zugesichert sind, sollten nicht erst über langwierige und belastende Gerichtsverfahren durchgesetzt werden müssen. Die Menschenrechte verorten die Verantwortung bei den Staaten, und dort sollte sie auch sein.

Für die Praxis bedeutet das auch, vorhandene Handlungsspielräume zu nutzen und einzufordern – insbesondere auf Landesebene. Gleichzeitig bleibt die Frage bestehen, welche Rolle Fachkräfte der Sozialen Arbeit in diesem Spannungsfeld einnehmen können und wo sie ihre professionelle Präsenz zeigen.

Der Migraas-Talk machte deutlich: Vulnerabilität ist keine neutrale oder rein technische Kategorie. Der Begriff ist politisch umkämpft und sozial konstruiert (vertiefend bspw. Burghardt et al. 2017) – und entfaltet so erhebliche praktische Wirkung.

Gerade deshalb bleibt es wichtig, diese Entwicklungen kritisch zu begleiten, Soziale Arbeit auf der Ebene struktureller Veränderungen zu denken (Prasad 2023) und sich auch disziplinübergreifend zu vernetzen. Nur so lässt sich verhindern, dass Schutzmechanismen, die eigentlich Unterstützung ermöglichen sollen, am Ende neue Formen von Ausschluss produzieren.


Literatur

Burghardt, Daniel/Dederich, Markus/Dziabel, Nadine/Höhne, Thomas/Lohwasser, Diana/Stöhr, Robert/Zirfas, Jörg (2017): Vulnerabilität. Pädagogische Herausforderungen. 1. Auflage. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer.

Judith, Wiebke/Scheytt, Sophie (2024): Die größte Asylrechtsverschärfung seit 1993. Zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und ihrer Umsetzung in Deutschland. In: Asylmagazin, H. 9, S. 315–325.

Mecheril, Paul/Melter, Claus (2010): Differenz und Soziale Arbeit. Historische Schlaglichter und systematische Zusammenhänge. In: Kessl, Fabian (Hrsg.): Differenzierung, Normalisierung, Andersheit. Soziale Arbeit als Arbeit mit den Anderen. Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwiss. S. 117–131.

Prasad, Nivedita (2023): Methoden struktureller Veränderungen (in der Sozialen Arbeit). In: Prasad, Nivedita (Hrsg.): Methoden struktureller Veränderung in der Sozialen Arbeit. Opladen, Toronto: Verlag Barbara Budrich. S. 7–32.



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