Fast im Knast! Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit nötiger denn je.

Call for Cases für alle Arbeitsfelder veröffentlicht, das Bündnis Zeugnisverweigerungsrecht ruft zu Kontaktaufnahme aufvon Sarah Köhler.

Oktober 2023, das Fußballmagazin Kicker titelt: „Fall der Sozialarbeiter hat Konsequenzen über den Fußball hinaus – Dammbruch in Karlsruhe: Wie drei Fanprojekt-Mitarbeiter fast im Gefängnis gelandet wären“ (zum Artikel auf Kicker.de). Und die Süddeutsche Zeitung schreibt: „Fan-Sozialarbeiter vor Gericht. Eine Frage des Vertrauens“ (zum Artikel auf Süddeutsche.de).

Was war passiert?

Fanprojekte sind eine besondere Form der Jugend(sozial)arbeit und arbeiten nach den §§ 11 und 13 SGB VIII. Kennzeichnend ist eine zielgruppenorientierte intensive Beziehungsarbeit mit den Fußball-Fanszenen, die auf Vertrauen beruht. Die Arbeit mit Adressat*innen im Fußballkontext bewegt sich naturgemäß im „deliktnahen Bereich“ und Mitarbeitende agieren regelmäßig in konflikthaften Situationen und/oder erfahren von diesen. Nach einer Aktion der aktiven Fanszene mit Pyrotechnik bei einem Heimspiel des Karlsruher SC, bei der Menschen verletzt wurden, arbeitete das Fanprojekt diese mit Ausübenden und Betroffenen – auf deren Wunsch hin – auf und initiierte und begleitete intensiv Dialogformate und Kommunikation. Dies wurde den Mitarbeitenden „zum Verhängnis“, denn sie wurden im Zuge der Ermittlungsverfahren gegen Fans als Zeug*innen geladen. In mehreren Terminen verweigerten die Mitarbeitenden die Aussage und zahlten bereits ein deswegen gegen sie verhängtes Ordnungsgeld. Die Staatsanwaltschaft ließ nicht locker und prüfte in letzter Konsequenz einen Antrag auf Beugehaft gegen die Mitarbeitenden. Bis zu sechs Monate hätten die Kolleg*innen in Haft gehen müssen! Quasi in letzter Minute wurde der Antrag nicht gestellt, im Raum stehen nun Einleitungen von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung. Statt Beugehaft nun also strafrechtliche Ermittlungen, ein unhaltbarer Zustand in Konsequenz einer professionellen Haltung und Wahrung des Vertrauensschutzes gegenüber den Adressat*innen.

Schweigepflicht und Sozialdatenschutz, und dann?

In der Ausübung ihres Berufs unterliegen Sozialarbeiter*innen den gesetzlichen Regelungen zu Schweigepflicht und Sozialdatenschutz aus dem Strafgesetzbuch und den Sozialgesetzbüchern, sowie den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung. Es fehlt ein Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 53 der Strafprozessordnung (§ 53 StPO). Dieses steht bisher nur Mitarbeitenden aus den Bereichen der Drogenhilfe und der Schwangerschaftskonfliktberatung zu und fehlt für alle anderen Arbeitsfelder. Im Bereich Jugendsozialarbeit trifft dieses Fehlen aktuell besonders Mitarbeitende im Bereich der Fansozialarbeit, es betrifft jedoch potenziell Mitarbeitende in allen Bereichen Sozialer Arbeit, in denen Adressat*innen vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen und/oder in denen ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Professionellen und Adressat*innen Grundlage der Arbeit ist, wie beispielsweise Streetwork, stationäre Heimerziehung, Beratungsarbeit mit Gewaltausübenden und/oder von Gewalt Betroffenen.  

Das Bündnis Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

Um dem Anliegen einer Reform des § 53 StPO Kontur, Arbeitsform und Gewicht zu verleihen, gründete sich ausgehend von den Fanprojekten das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ). Das Bündnis setzt sich für eine Reform des § 53 StPO ein. Ziel ist die Aufnahme von Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.

Als breites Bündnis innerhalb der Profession der Sozialen Arbeit unterstützt das BfZ betroffene Sozialarbeiter*innen, deren Arbeitsbeziehungen und Arbeitsgrundlagen durch das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht bedroht sind. Dass dies nicht nur in der Fansozialarbeit offenkundig ist, beschreibt ein Beispiel aus einer Beratungsstelle: Selbst wenn individuell eine Qualifikation vorliegt, die zum Katalog des § 53 StPO als Berufsgeheimnisträger*in gehört, greift das Zeugnisverweigerungsrecht nicht, da die Betreffenden in der Einrichtung nicht als zum Beispiel Psychotherapeut*innen angestellt sind. Dies betrifft etwa die Felder der Täter*innenarbeit (bei häuslicher Gewalt) oder auch Einrichtungen der Betroffenenberatung.

Call for Cases

Mit dem nun in zweiter Version veröffentlichten Call for Cases möchte das Bündnis die breite Vielfalt Sozialer Arbeit sichtbar machen und das Fehlen des Zeugnisverweigerungsrechts noch intensiver beleuchten. Dem ersten Aufruf des BfZ sind bereit diverse Kolleg*innen und Träger gefolgt, deutlich wurde dabei, dass die Folgen von Überwachung, Ermittlungen und/oder Vorladungen in jedem Handlungsfeld sehr unterschiedlich sind. Auch wenn das besondere Vertrauensverhältnis zu den Menschen, mit denen gearbeitet wird, ein zentraler Bestandteil fast aller Handlungsfelder der Sozialen Arbeit sein dürfte, unterscheiden sich konkrete Anlässe sowie Konsequenzen für die eigene Arbeit, die Arbeitsbeziehungen und die persönliche Ebene teilweise stark.

Das BfZ ruft daher Mitarbeiter*innen in der Sozialen Arbeit auf, Fallbeispiele einzusenden, in denen:

  • eine Vorladung zur Zeug*innenaussage im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht erfolgt ist und diese abgewendet werden konnte
  • eine Zeug*innenaussage erfolgen musste und nicht abgewendet werden konnte
  • polizeiliche Tätigkeiten (Durchsuchungen, Auskunftsersuchen usw.) im eigenen Arbeitsbereich erfolgten und nicht abgewehrt werden konnten
  • die Befürchtung besteht, dass Vorladungen denkbar wären – wie wird dies team-/ trägerintern diskutiert, welche Vorkehrungen werden möglicherweise arbeitsorganisatorisch getroffen, um dem zu begegnen?

Es geht hierbei auch um quasi „vorbereitende Einschränkungen“ der eigenen Arbeit, die auf dem fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht fußen. Von besonderem Interesse sind dabei die Auswirkungen auf die Beziehungen zu Klient*innen/Adressat*innen, die Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit bzw. das betroffene Projekt sowie mögliche Auswirkungen auf den eigenen Lebensbereich.

Den Call for Cases findet ihr hier: https://www.zeugnis-verweigern.de/2023/12/07/call-for-cases-vol-ii/

Nehmt Kontakt auf!

Auch wenn ihr keine Cases einbringen könnt, aber Interesse an Austausch und gegebenenfalls Mitarbeit im Bündnis habt, zögert nicht Kontakt zu uns aufnehmen! Wir sind eine bunte Runde an Menschen verschiedener Professionen und Tätigkeitsfelder. Wir arbeiten kooperativ und jede*r im Rahmen seiner*ihrer zeitlichen und strukturellen Möglichkeiten.

Ihr findet alle Informationen unter www.zeugnis-verweigern.de und könnt uns einfach per Email unter info@zeugnis-verweigern.de erreichen!


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